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Kinesiologisches Taping

Kinesiologisches Taping – Unterstützung der Heilung und Schmerzlinderung

In unserer Praxis setzen wir das kinesiologische Taping als Teil unserer ganzheitlichen Behandlungsmethoden ein. Diese spezielle Taping-Technik ist darauf ausgerichtet, den natürlichen Heilungsprozess des Körpers zu unterstützen und Schmerzen effektiv zu lindern. Hier einige Kernaspekte des kinesiologischen Tapings in unserer Praxis:

Unterstützung der Muskelfunktion

Das Taping hilft, geschwächte oder überbeanspruchte Muskeln zu unterstützen, ohne die Beweglichkeit einzuschränken. Dies ist besonders hilfreich bei Muskelschmerzen an Ober- und Unterschenkel, Armschmerzen sowie bei Schulterschmerzen

Reduzierung von Entzündungen und Schwellungen

Durch die spezielle Anwendungstechnik kann das Tape dazu beitragen, Entzündungen und Schwellungen zu reduzieren, was besonders bei Erkrankungen wie Hüftarthrose, Kniearthrose und Sehnenscheidenreizungen nützlich ist

Verbesserung der Gelenkfunktion

Bei Beschwerden in Gelenken wie der Hüfte, dem Knie oder der Schulter kann das Taping die Gelenkfunktion verbessern und zur Schmerzlinderung beitragen

Unterstützung bei akuten Verletzungen

Das kinesiologische Taping ist eine effektive Methode zur Behandlung akuter Verletzungen wie Hexenschuss, Tennisarm oder Fersensporn. Es fördert die schnelle Regeneration und hilft, den Heilungsprozess zu beschleunigen

Präventive Anwendung

Neben der Behandlung bestehender Beschwerden wird das kinesiologische Taping auch präventiv eingesetzt, um das Risiko von Verletzungen zu verringern und die allgemeine muskuläre Stabilität zu verbessern.

Bitte fragen Sie nach, wir beraten Sie!

IGeL-Leistung* – einen Kostenvoranschlag erhalten Sie an der Anmeldung.

* Es gibt medizinische Leistungen, die Sie in der Arztpraxis selbst bezahlen müssen. Diese Leistungen heißen Individuelle Gesundheitsleistungen oder kurz IGeL Wir weisen darauf hin, dass die genannte IGel-Leistung unter Umständen nicht den Vorgaben evidenzbasierter wissenschaftlicher Medizin genügt und eine ggfs. nötige schulmedizinisch angezeigte Therapie nicht oder nur bedingt ersetzt.

Behandlungserfolge können grundsätzlich nicht garantiert werden.